Google in der Copyright-Falle

Nach einer Klage eines Künstlers urteilte das Hamburger Landesgericht, daß entsprechende Bilder (es handelt sich dabei wohl um Comiczeichnungen) nicht mehr auf Google’s Bildersuche angezeigt werden dürfen. Grundlage für das Urteil ist laut dem Hamburger LG das Urheberrecht, welches von Google verletzt wurde. Nun hat das LG vorgeschlagen, daß Google doch statt des Bildes einen entsprechenden Text anzeigen kann..

Liebes Hamburger Landesgericht, wie in aller Welt soll man denn von einem Text ableiten, wie ein Bild aufgebaut ist und wie es auf einen wirkt? :ugly:
Daronn hat es in seinem OstBlog sehr anschaulich dargestellt und es ist wirklich absolut unmöglich anhand eines kurzen Textes herauszufinden, ob einem das Bild gefällt, bzw. ob es das gesuchte Bild ist (falls man nach einem bestimmten Bild gesucht hat).
Lasst uns einfach die kleinen bunten Thumbnails, aber sorgt dafür, daß man immer, grundsätzlich und generell auf die entsprechende Webseite kommt, wenn man auf das Thumbnail klickt. Achtet darauf, daß es nicht einzeln angezeigt werden kann und somit aus dem Context herausgerisssen wird. Damit sollten dann wirklich alle zufrieden sein (und ein gewisser Hamburger Künstler soll sich mal nicht so pienzig anstellen).

Eines sollte mal klar sein.. wenn jemand unbedingt unberechtigt ein Bild runterladen und verwenden will, dann braucht er dafür nicht die Google-Bildsuche. Klar ist es ärgerlich wenn sowas passiert, wobei es in den meisten Fällen noch nicht einmal auffällt.
Ich selbst stehe dem selben Problem dadurch gegenüber, daß ich einige meiner Bilder zum Teil bei fotocommunity.de, zum anderen bei 3 verschiedenen Agenturen gehostet habe. Bei den Agenturen ist die Sache schwieriger, da die Bilder mit Wasserzeichen versehen sind, aber es lassen sich trotzdem Teile der Bilder rauskopieren und weiterverwenden. Bei der Fotocommunity ist die Sache ganz einfach, da hier keine Wasserzeichen existieren. Zwar gilt auch hier das Copyright (und es gibt auch einen gut sichtbaren Hinweis dazu), aber den Bilderklauer stört das natürlich herzlich wenig.
Geh ich deswegen zum Gericht und verklage Google? Nö, natürlich nicht..
Wer Bilder ins Internet stellt, sollte sich über die Konsequenzen im klaren sein. Eine solche Aktion wie von diesem Künstler ist zwar rechtlich in Ordnung, aber mit Blick auf die Gesamtsituation wohl eher ein Akt der Selbstdarstellung, bzw. Eigenwerbung.

Hoffen wir mal, daß das Gericht wieder zur Besinnung kommt und dieser Quatsch nicht Gang und Gäbe wird..



2 Comments

  1. Posted 15. Oktober 2008 at 17:56 | Permalink

    “Eine solche Aktion wie von diesem Künstler ist zwar rechtlich in Ordnung, [...]
    Hoffen wir mal, daß das Gericht wieder zur Besinnung kommt und dieser Quatsch nicht Gang und Gäbe wird.”

    Ja, was nun? Deine Auseinandersetzung mit dem Problem ist hier (wie in auch anderen Blogs zum Thema zu beobachten) sehr emotionaler Art. Verstanden wurde das Problem ebenso wenig wie das Schutzbedürfnis des Rechteinhabers.

    Wenn Microsoft statt Google in dem Rechtsstreit beteiligt gewesen wäre — ich wette, die Reaktionen wären so gewesen: Monopolist reisst sich die Rechte unter den Nagel.

    -Frank

    PS. Im Blog von daRonn wird das Thema recht kontrovers diskutiert, deshalb hier nochmal der Link dazu:
    http://daronn.wordpress.com/2008/10/14/google-bildersuche-vor-dem-aus/

  2. Holger Savural
    Posted 15. Oktober 2008 at 20:58 | Permalink

    Ob nun Google oder Microsoft spielt absolut keine Rolle. Fakt ist, das dieser Künstler seine Bilder im Internet gehostet hat und somit jedem zugägnlich gemacht hat und das schließt natürlich Google nicht aus.

    Einerseits hat er es in Kauf genommen (oder wohl auch beabsichtigt), das seine Bilder eingesehen werden können, andererseits hat er aber auch nicht dafür gesorgt, daß die Bilder für Suchmaschinen geblockt werden. Will er nun, daß die Bilder gesehen werden oder nicht?

    Und Google wegen der Anzeige von Thumbnails zu verklagen ist ja wohl komplett sinnfrei. Wenn nun jemand die besagten Originalbilder ohne die Erlaubnis dieses Künstlers verwendet, hostet o.ä. (z.B. Websites für Wallpapers), dann wäre eine Basis für eine Klage gegeben.

    Vielleicht hat er sich ja auch eine Entschädigung von der Aktion versprochen. Ich will dem Künstler nichts unterstellen, aber wenn ihm die Sache scheinbar so wichtig ist, warum verklagt er dann nur Google? Die Google Bildsuche ist ja schließlich nicht der einzige Weg im Web..

    Ich finde diese ganze Geschichte nach wie vor komplett übertrieben..

One Trackback

  1. [...] zum Urteil: Google in der Copyright-Falle Google Bildersuche vor dem [...]

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